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So können Sie sich Ihre Traumimmobilie leisten

Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, benötigen Sie mindestens 20 % des Kaufpreises als Eigenkapital.


Davon müssen mindestens 10 % aus eigenen Mitteln stammen, beispielsweise aus Ersparnissen, Schenkungen, Erbvorbezügen oder aus angespartem Guthaben der 3. Säule.


Die restlichen Eigenmittel können auch aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) bezogen werden. Die verbleibenden 80 % des Kaufpreises lassen sich in der Regel über eine Hypothek finanzieren.

Wie funktioniert eine Finanzierung?
Pensionskasse als Eigenkapital
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Pensionskassengelder für den Erwerb eines Eigenheims einsetzen können:
Vorbezug
Wie viel Sie vorbeziehen können, steht in Ihrem Pensionskassenausweis. Beachten Sie: Ein Vorbezug verringert Ihr Altersguthaben und senkt meist auch die Leistungen bei Tod und Invalidität. Eine private Versicherung kann diese Lücke ausgleichen.
Verpfändung
Bei einer Verpfändung bleiben Alterskapital und Versicherungsschutz erhalten – im Gegensatz zum Vorbezug. Allerdings kann sich dadurch die Zinsbelastung erhöhen.
Erbvorzug/Schenkung als Finanzierungsmittel
Es ist ratsam, Erbvorbezüge oder Schenkungen schriftlich zu vereinbaren und darin festzuhalten, ob und in welchem Umfang eine Ausgleichungspflicht besteht.
Erbvorbezug
Eine zusätzliche Option, um Ihr Eigenkapital zu erhöhen, ist der Erbvorbezug. Dabei übertragen Ihre Eltern Ihnen bereits zu ihren Lebzeiten einen bestimmten Geldbetrag. Dieser Betrag wird Ihnen gemäss gesetzlicher Vorgaben bei der späteren Aufteilung des Erbes angerechnet.
Schenkung
Wenn Sie von Ihren Eltern einen Erbvorbezug erhalten, müssen Sie diesen bei der späteren Erbteilung ausgleichen, das heisst, der Betrag wird Ihnen beim Erbe angerechnet. Ihre Eltern können Sie jedoch von dieser Ausgleichspflicht befreien. In diesem Fall bleibt die Schenkung bei der Erbteilung unberücksichtigt, vorausgesetzt, die Pflichtteile der übrigen Erben werden dadurch nicht beeinträchtigt.
Amortisationsmöglichkeiten
Bei der Finanzierung Ihres Eigenheims wird die Hypothek üblicherweise in eine erste und eine zweite Hypothek aufgeteilt. Die zweite Hypothek muss innerhalb einer bestimmten Frist zurückgezahlt werden – dieser Vorgang wird als Amortisation bezeichnet. In der Regel beträgt die Laufzeit hierfür 15 Jahre. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Amortisation.
Direkte Amortisation
Bei der direkten Amortisation zahlen Sie regelmässig einen Teil Ihrer Hypothek zurück. Dadurch verringern sich sowohl Ihre Schulden als auch die Zinsbelastung.

Vorteile
  • Die Schulden nehmen kontinuierlich ab
  • Langfristig geringere Zinskosten

Nachteile
  • Steuerliche Abzüge für Schuldzinsen fallen geringer aus
  • Weniger finanzieller Spielraum für andere Investitionen
Indirekte Amortisation
Sie überweisen den Amortisationsbetrag auf ein 3a-Vorsorgekonto oder investieren ihn in eine 3a-Police. Das Kapital bleibt bis zum Erreichen des Pensionsalters gebunden. Danach können Sie das Geld beziehen und die gesamte zweite Hypothek auf einmal zurückzahlen.

Vorteile
  • Steuerabzüge bleiben bestehen (für Einzahlungen und Zinsen)
  • Vorsorgeguthaben bleibt steuerfrei
  • Mehr Sicherheit bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall
  • Bessere Zinskonditionen möglich
Die Summe, die Sie in die Säule 3a einzahlen, können Sie ebenfalls von den Steuern abziehen.
Sie profitieren von den Renditen und Vorzugszinsen fürs 3a-Sparen.

Nachteile
  • Hypothek bleibt gleich hoch
Tipp
Liegt die erwartete Rendite Ihrer Vorsorge über dem Hypothekarzins (nach Steuern), lohnt sich die indirekte Amortisation. Besonders in Zeiten tiefer Zinsen oder bei knappem Budget kann sie sinnvoll sein.

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